Neue Details zur Nothammer-Attacke: "Das Ganze stellt trotzdem eine Straftat dar" – Was passiert mit den tatverdächtigen Kindern?
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Am Freitagabend sollen vier Kinder einen 13-Jährigen attackiert haben. Alle Beteiligten leben in Vorarlberg. Was passiert nun mit den strafunmündigen Tatverdächtigen?
Wenn Strafunmündige negativ auffallen
Mehrere Vorfälle innerhalb weniger Tage sorgen für Diskussionen. In Lindau attackierten vier Kinder einen Buben mit Nothämmern – alle Beteiligten wohnen in Vorarlberg.
Gleichzeitig wird in Dornbirn ein strafunmündiger 13-Jähriger mit wiederholten Einbrüchen und Vandalismus in Verbindung gebracht. Die Vorfälle werfen Fragen nach dem richtigen Umgang mit auffälligen Kindern auf, wenn strafrechtliche Konsequenzen nicht möglich sind.
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<figcaption class="wp-element-caption">Ein Symbolbild zeigt das Innere eines Busses mit mehreren Nothämmern (rechts in Rot zu sehen).Foto Lerch </figcaption></figure>Attacke mit Nothämmern in Lindau
Am vergangenen Freitagabend wurde die Lindauer Polizei zu einer Auseinandersetzung am Zentralen Umsteigeplatz (ZUP) gerufen. Vier Kinder sollen dort auf einen 13-jährigen Buben eingeschlagen haben. Zum Einsatz kamen laut Polizei mehrere Nothämmer, die zuvor aus einem Stadtbus entwendet worden waren. Auch nachdem das Opfer am Boden lag, hätten die Kinder weiter auf ihn eingetreten. Zuvor gab es eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und einem ebenfalls 13-Jährigen.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich laut Polizei um ein Brüderpaar aus Syrien sowie zwei ukrainische Kinder. Alle vier wohnen in Vorarlberg. Der jüngste Tatverdächtige ist laut Polizeiangaben gerade einmal 11 Jahre alt, der älteste 13. Das Opfer, ein 13-jähriger österreichischer Staatsbürger, stammt ebenfalls aus Vorarlberg und wurde nach der Attacke ins Krankenhaus nach Bregenz gebracht.
Gesundheitszustand des Opfers
Wie geht es dem 13-jährigen Opfer? “Die geschädigte Person hat Prellungen und Abschürfungen erlitten”, informiert ein Sprecher der Polizei Schwaben Süd/West gegenüber VOL.AT. “Innere Verletzungen und innere Blutungen konnten ausgeschlossen werden.”
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<figcaption class="wp-element-caption">Hier am zentralen Umsteigeplatz kam es zum Vorfall.Stadtwerke Lindau </figcaption></figure>Was passiert mit den Jugendlichen?
Auf VOL.AT-Anfrage erklärt ein Polizeisprecher, dass trotz Strafunmündigkeit aller Tatverdächtigen der Vorfall sehr wohl als Straftat behandelt werde. “Wir verständigen hier die Eltern und trotzdem stellt das Ganze noch eine Straftat dar”, verdeutlicht er. Da alle Beteiligten unter 14 Jahre alt seien, erfolge ein Bericht an das Jugendamt und eine Meldung an die Staatsanwaltschaft.
In Zusammenarbeit mit der Polizei Bregenz sowie den Jugendbehörden wurde die Übergabe an Erziehungsberechtigte bzw. Betreuer organisiert. Ein 13-jähriger Ukrainer wurde dem Familienkrisendienst der Bezirkshauptmannschaft Bregenz übergeben, die übrigen Kinder an ihren Vater bzw. Betreuer. “Die Zusammenarbeit mit den Vorarlberger Behörden sieht so aus, dass auch die Bezirkshauptmannschaft dann entsprechend einen Abdruck bekommt”, informiert die Polizei.
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<figcaption class="wp-element-caption">Die Jugendlichen sind strafunmündig, doch es handelt es sich trotzdem um eine Straftat.Symbolbild: Bayerische Polizei </figcaption></figure>Gibt es nähere Erkenntnisse zum Tathergang?
Der genaue Ablauf der Geschehnisse am Freitag sei Gegenstand der Ermittlungen der Polizei Lindau. “Als gesichert gilt, dass die Jugendlichen im Laufe des Abends bereits auf der Lindauer Insel aufeinandergetroffen sind. Dabei ist es schon zu Provokationen gekommen”, gibt ein Polizeisprecher zu verstehen. “Bei dem erneuten Aufeinandertreffen kam es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung.”
Was ist über den verbalen Streit bekannt, der der Tat vorausgegangen sein soll? “Da ging es um eine Unterstellung bezüglich eines Handydiebstahles.” Welcher Jugendliche genau wem ein Handy gestohlen haben soll, ist laut Polizei nicht bekannt. Details seien noch Gegenstand der Ermittlungen.
“Es gibt keine ähnlichen Vorfälle”
Wie die Polizei auf VOL.AT-Anfrage erklärt, war keines der Kinder zuvor polizeilich bekannt. Gab es bereits Vorfälle wie diesen mit Jugendlichen aus Vorarlberg im grenznahen Bayer? “Derzeit handelt es sich um einen Einzelfall. Es gibt keine ähnlichen Vorfälle”, betont der Polizeisprecher.
Land verweist auf Schutz und Betreuung
Was unternimmt die Kinder- und Jugendhilfe in solchen Fällen? Auf Anfrage von VOL.AT teilte die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Vorarlberg bereits im Fall des 13-Jährigen in Dornbirn mit, dass bei allen Maßnahmen “das Wohl und der Schutz des Kindes” im Vordergrund stehen. Man sei im engen Austausch mit Schulen, Polizei, privaten Trägern und weiteren Einrichtungen, um passende Angebote zu setzen. Dazu zählen unter anderem:
- Allgemeine Beratungsangebote
- Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit
- Mobile Hilfen und aufsuchende Betreuung
- Krisenintervention und stationäre Unterbringung in Notsituationen
Diese Angebote sollen Kinder bei der Bewältigung von Problemen unterstützen und ihre soziale Integration in Familie, Schule und Umfeld fördern. Die Inanspruchnahme erfolgt in der Regel freiwillig – nur bei akuter Kindeswohlgefährdung kann die Kinder- und Jugendhilfe verpflichtend eingreifen. Strafunmündige Kinder wie in den aktuellen Fällen in Lindau und Dornbirn unterliegen keinem Strafverfahren, sondern einem sozialpädagogisch ausgerichteten Hilfesystem.
(VOL.AT)




